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KI & Recht

KI auf Ihrer Website: was seit August 2026 gilt

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Betroffen ist, wer einen KI-Chatbot einbaut oder KI-Inhalte veröffentlicht – auch als reiner Nutzer fertiger Werkzeuge. Für eine normale Firmenwebsite ohne KI ändert sich dagegen nichts. Hier steht, was worauf zutrifft.

Die Stichtage

Betrifft es Sie überhaupt?

Vier Fragen. Wenn Sie alle mit Nein beantworten, ändert sich für Sie nichts.

Was die Pflichten auslöst – und was nicht
Pflicht entstehtKeine Pflicht
Ein Chatbot oder Sprachassistent auf Ihrer Seite Kontaktformular, das an ein Postfach geht
Realistische KI-Bilder oder -Videos von Personen oder Ereignissen (Deepfakes) Fotos vom eigenen Betrieb, Stockfotos, Logos
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse Ihre Leistungsbeschreibung, auch wenn KI beim Formulieren half
Werkzeuge, die Stimmung, Mimik oder Stimme auswerten Besucherzählung ohne Personenbezug
Zum Thema kursiert gerade viel Panikmache

„Abmahnwelle ab August" klingt gut in einer Werbemail, trifft aber auf die meisten Firmenwebsites nicht zu. Wenn Ihnen jemand Pflichten für eine reine Informationsseite ohne KI verkaufen will, fragen Sie nach, welche KI-Funktion er auf Ihrer Seite konkret sieht.

Wenn Sie einen Chatbot haben

Das ist der mit Abstand häufigste Fall – und der einfachste zu erfüllen.

Fertiger Hinweistext

„Hinweis: Sie chatten mit einem KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen."

Wenn Sie KI-Inhalte veröffentlichen

Bei realistisch wirkenden Bildern, Ton- oder Videoaufnahmen von Personen oder Ereignissen braucht es einen sichtbaren Hinweis direkt am Inhalt. Bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ebenso – außer, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und übernimmt die Verantwortung. Das sollten Sie dann aber dokumentieren.

Zusätzlich verlangt das Gesetz eine maschinenlesbare Markierung (Wasserzeichen, Metadaten, C2PA). Die liefern die KI-Werkzeuge in der Regel selbst mit. Wichtig: Komprimierung, Zuschnitt und manche Content-Netzwerke löschen Metadaten wieder – am fertigen Bild gegenprüfen.

Die Frage, die über den Aufwand entscheidet

Sind Sie Betreiber oder Anbieter? Wer ein fertiges Werkzeug einsetzt, ist Betreiber und hat überschaubare Pflichten. Wer ein Werkzeug unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich anpasst, wird selbst zum Anbieter – und der Pflichtenkatalog wird deutlich größer.

Für die meisten Betriebe lautet die Antwort: Betreiber. Relevant wird es, wenn Sie eine KI-Funktion als eigenes Produkt vermarkten wollen.

Was daneben weiterhin gilt

Ein häufiges Missverständnis: Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. Beides gilt nebeneinander.

Verbotene Praktiken

Seit Februar 2025 ganz untersagt: Social Scoring, manipulative Gestaltungsmuster und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Der letzte Punkt überrascht viele – manche Bewerbungs- und Analysewerkzeuge werben genau damit.

Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes bei Transparenzverstößen und bis 35 Mio. € bei verbotenen Praktiken. Durchgesetzt wird über die nationalen Marktüberwachungsbehörden.

Wie ich es halte

Auf dieser Website läuft kein Chatbot, es sind keine KI-generierten Bilder eingebunden – alle Fotos in meinen Demo-Projekten stammen aus gemeinfreien Quellen und sind dort einzeln nachgewiesen. Für mich selbst entstehen aus Artikel 50 daher keine Pflichten, und ich schreibe auch keine Hinweise unter Inhalte, die gar nicht von einer KI stammen.

Baue ich Ihnen eine KI-Funktion, ist die Kennzeichnung von Anfang an dabei – zusammen mit den Textbausteinen für Ihre Datenschutzerklärung.

Ehrlich gesagt

Diese Seite ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage hat sich zuletzt mehrfach verschoben – der sogenannte Digital Omnibus hat im Juni 2026 die Hochrisiko-Pflichten nach hinten geschoben, die Transparenzpflichten aber ausdrücklich nicht. Wenn bei Ihnen mehr im Spiel ist als ein Chatbot, klären Sie den Einzelfall mit der Wirtschaftskammer oder einem Rechtsbeistand.

Unsicher, ob Sie betroffen sind?

Schreiben Sie mir in drei Sätzen, was auf Ihrer Seite läuft. Ich sage Ihnen ehrlich, ob Sie etwas tun müssen – auch dann, wenn die Antwort lautet: „Dafür brauchen Sie mich nicht."

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